Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Mit dem Erstellen einer Offerte akzeptieren Handwerker/Dienstleister, dass Sie von den Auftragerteilern bewertet werden können. In begründeten Fällen kann gegen die Bewertung Einspruch eingelegt werden.
Hammerofferten behält sich in begründeten Fällen das Recht vor jeglichen Inhalt (ausgeschriebene Arbeiten, Offerten) zu löschen oder zu sperren. (z.B. unmoralische Arbeiten, ...)